Sicherheit für die ganze Familie

Die eigenen Bestattungswünsche festzuhalten und dafür finanziell vorzusorgen ist für immer mehr Menschen ein sinnvoller, verantwortungs­bewusster Schritt. Zum einen, weil die Angehörigen gesetzlich verpflichtet sind, für die Bestattung aufzukommen. Zum anderen, weil viele, sobald sie auch nur kurz darüber nachdenken, schon sehr konkrete Vorstellungen zur eigenen Bestattung haben. Überlegen Sie selbst einmal: Möchten Sie später lieber eingeäschert oder im Sarg beerdigt werden? Wünschen Sie vielleicht eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs, im Meer, im Wald oder soll Ihre Asche in der Luft verstreut werden? Stellen Sie sich Ihre Trauerfeier eher schlicht vor oder eher feierlich und bewegend mit ihrer Lieblingsmusik? Wir beraten Sie ausführlich und halten Ihre Vorstellungen bis ins Detail für Sie fest. So ist nachher alles in Ihrem Sinn geregelt und das wird auch Ihren Angehörigen ein gutes Gefühl geben.

Unser Online-Formular für Ihre Bestattungswünsche

Übermitteln Sie uns erste Ideen für Ihre Bestattungsvorsorge: Mit unserem Online-Vorsorgeformular erhalten Sie Anregungen, welche Details Sie vorab für Ihre eigene Bestattung festlegen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es ausdrucken oder ganz einfach an uns senden – wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und beraten Sie ausführlich rund um Ihre Bestattungsvorsorge.

Schritt 1 von 4
Meine Bestattungswünsche
Alternative Beisetzungsorte:
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Treuhandkonto

Sichern Sie Ihre Vorsorge zum Beispiel mit einem zweckgebundenen Treuhandkonto ab. Es ist vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt, geschützt.

Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung erhalten Sie zur Finanzierung Ihrer Vorsorgewünsche den vollen Versicherungsschutz nach nur 1,5 Jahren monatlicher Einzahlung.
(Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen).

Halten Sie Ihren letzten Willen fest

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige“ zum anderen das „notarielle“ Testament. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, Ort und Datum enthalten und Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Das notarielle Testament wird nach Ihren Wünschen vom Notar verfasst, der auch Ihre Unterschrift entsprechend beglaubigt. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erfahren Sie alles über die Erbreihenfolge

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Verfügen Sie über ärztliche Behandlungen

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden oder isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.